Schulstart am 04. Mai 2020 für die 4. Klassen

Schulstart am 04. Mai 2020 für die 4. Klassen

Im folgenden Elternbrief können Sie nachlesen, wie der Schulstart an der Grundschule am Markt für die 4. Klassen organisiert ist, und was Sie als Eltern unbedingt beachten sollten:

Rundverfügung 12/2020 des Kultusministers vom 24.04.2020  (in Auszügen)

Zu der Verordnung ergeht für die öffentlichen Schulen folgende verbindliche Verfügung:

  1. Der Unterricht im 4. Schuljahrgang in Grundschulen und in Förderschulen mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung findet als Präsenzunterricht statt. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Besondere Gegebenheiten vor Ort (kleine Klassen mit max. 10 Schülerinnen und Schülern und/oder besonders große bzw. kleine Räume) erlauben Abweichungen von dieser Regelung. Sportunterricht wird nicht erteilt.
  2. (5.) Schulen können Schülerinnen und Schüler nicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird jedoch empfohlen während der Pausen und der sonstigen Nutzung der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten der Schule.
  3. (6.) Für alle Schuljahrgänge, die nicht in der Schule im Rahmen von Präsenzunterricht beschult werden, ist von der Schule das verbindliche „Lernen zu Hause“ oder „das verbindliche „Arbeiten zu Hause“ zu organisieren. Dazu werden die Schülerinnen und Schüler koordiniert durch die Schule mit Lernaufgaben versorgt.
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Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen:

Auch Schülerinnen und Schüler, die einer der Risikogruppen angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch) ins „Homeoffice“ gehen. Dabei spielt die Schwere der bestehenden Erkrankung, eine eventuelle Häufung von Risiken, das Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen und das Vermögen, erforderliche Hygieneregeln einzuhalten, beim Kind bzw. Jugendlichen und seinem Umfeld eine wichtige Rolle. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Lernens zu Hause von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen zuverlässig versorgt.

Das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung ist nicht erforderlich.

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